Der am 19. Oktober 2022 verabschiedete und seit dem 17. Februar 2024 geltende Digital Services Act zielt darauf ab, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte zu regulieren und ein sichereres und transparenteres digitales Umfeld zu gewährleisten. Für sehr große Online-Plattformen (VLOP) und sehr große Suchmaschinen (VLOSE) gelten aufgrund ihrer systemischen Auswirkungen verschärfte Verpflichtungen. Außerdem werden Verpflichtungen für alle anderen Anbieter von Vermittlungsdiensten eingeführt, darunter auch Anbieter von Cloud-Diensten.
Die DSA stärkt die Verantwortung der digitalen Akteure und bekämpft die Verbreitung illegaler Inhalte, schädlicher Inhalte oder illegaler Produkte im Internet. Die Verordnung ist der Nachfolger der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 und behält einige grundlegende Prinzipien bei, wie z. B. die Haftungsbeschränkung für technische Vermittler.
Das DSA gilt für alle Unternehmen, die Vermittlungsdienste anbieten, die auf den europäischen Markt ausgerichtet sind, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind.
DIE PILIERE | WELCHE AUSWIRKUNGEN? |
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Unterscheidungen zwischen intermediären Diensten | Einfacher Transportdienst : Der Dienst überträgt lediglich Daten über ein Netzwerk und lässt den Inhalt unberührt. Caching-Dienst : Der Dienst führt eine automatische, vorübergehende und lokalisierte Speicherung von Daten durch, um ihre Übertragung reibungsloser zu gestalten. Hosting-Service : Der Dienst speichert Informationen, die ein Nutzer in der Regel auf Anfrage bereitstellt, ohne auf den Inhalt Einfluss zu nehmen. |
Die gemeinsamen Hauptpflichten der Vermittlungsstellen | Benennung einer Kontaktstelle Ernennung eines gesetzlichen Vertreters wenn der Dienst außerhalb der EU angesiedelt ist Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einschränkungen, Moderation von Inhalten etc.) Jährlicher Transparenzbericht über die Verfahren zur Moderation von Inhalten (Anträge auf Entfernung, Moderationsmaßnahmen) Mechanismus zur Meldung illegaler Inhalte |
Genauigkeit für Cloud-Anbieter | Die besonderen Verpflichtungen für Hosting gelten nicht für IaaS- / PaaS-Cloud-Anbieter, da diese technische Vermittler sind. Cloud-Anbietern mit einer Anwendungsschicht, d. h. SaaS mit Interaktionen (z. B. Kollaborationstool), werden verschärfte Verpflichtungen entgegengehalten (z. B. Mechanismus zur Meldung illegaler Inhalte, Information der Nutzer im Falle der Entfernung oder Sperrung von Inhalten, ...). |
Die DSA gibt einen klaren Kurs in Richtung einer verantwortungsvolleren Digitalisierung vor. Als Anbieter von Cloud-Diensten unterstützen wir diese kollektiven Bemühungen um Rechenschaftspflicht. Die Unterscheidung der Verantwortlichkeiten nach der Art der Dienste ist entscheidend für den Aufbau eines ausgewogenen Rahmens, der die Nutzer schützt und Innovationen fördert.
In Frankreich wurde die ARCOM zum Koordinator für digitale Dienste ernannt. Andere nationale Behörden sind für bestimmte Bereiche zuständig, wie z. B. die CNIL für personenbezogene Daten. Die Europäische Kommission ist von Rechts wegen für die sehr großen Online-Plattformen und die sehr großen Suchmaschinen zuständig. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienstleistungen (EDSCC) spielt eine kooperative und koordinierende Rolle.